1. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertrags– bedingungen für sämtliche Verträge der MOEWE Optical Solutions GmbH mit dem Auftraggeber. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die MOEWE Optical Solutions GmbH schließt Verträge mit Kunden ab, die unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend Kunden genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von der MOEWE Optical Solutions GmbH angenommen wurde, ist die Gesellschaft binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
Die Angebote der MOEWE Optical Solutions GmbH unter Angabe eines Scannertypes (Standardgerät) sind verbindlich. Kundenspezifische Entwicklungen werden zunächst unverbindlich angeboten, da eine exakte Beschreibung der Ware oder Dienstleistung oftmals nicht möglich ist. Angaben zu Preisen beziehen sich auf die zur Verfügung gestellten Informationen des Auftraggebers. Geringe Änderungen in den Anforderungen an die Ware (z.B. Polygonspiegelscanner) können bereits Preisanpassungen erforderlich machen. Voruntersuchungen sind kostenpflichtig. Nach Voruntersuchungen abgegebene Angebote sind verbindlich.
Mit der Annahme des Angebotes und folgender Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich gegenüber dem Anbieter sein Einverständnis für die Ausführung des angebotenen Auftrages durch den Anbieter. Der Vertrag kommt durch Erklärung des Anbieters nach Erhalt der Bestellung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Anbieter zustande.
3. Informationspflichten
Gibt der Auftraggeber von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche Adresse an, so kann der Anbieter, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt.
4. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 72 Stunden zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Mündlicher Widerruf kann nicht anerkannt werden. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht i.S.v. 361 b BGB wird nicht vereinbart.
Wurde die Produktion von individuellen Produkten bereits begonnen, so sind die Kosten für die Produktion vom Auftraggeber zu tragen. Das Gleiche gilt für Dienstleistungen.
Bei Bestellung mit individuellem Charakter besteht in jedem Falle Abnahmepflicht im Sinne des Gesetzes.
Im Falle der Ausübung des Widerrufs, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Ausübung des Widerrufsrechtes zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde.
5. Lieferung der Ware, Erbringen von Dienstleistungen
Die Bestellung wird unverzüglich nach ihrem Eingang beim Anbieter bearbeitet. Vorbehaltlich sofortiger Verfügbarkeit der Ware liefert er schnellstmöglich per Post, Paketdienst oder stellt die Ware für Abholkunden bereit. Er haftet nicht für die Einhaltung von Lieferterminen, soweit er einen solchen Termin nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Im letzteren Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die kostenlose Rücknahme verspätet gelieferter Ware. Sollte die MOEWE Optical Solutions GmbH nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, so kann sie entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird sie umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch sie oder den Kunden erstatten.
Mit Übergabe der Waren an das Lieferunternehmen oder den Auftraggeber direkt hat der
Anbieter seine Leistungspflicht erbracht und geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Die Dienstleistungen werden dem Auftraggeber sofort erbracht, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Ist die Dienstleistung über den Post– oder Paketdienst nicht zustellbar und ist der Auftraggeber nicht unter der von ihm angegebenen Adresse auffindbar, so gerät der Auftraggeber in Verzug mit der Annahme der Leistung. Er hat dem Anbieter dann die durch die vergebliche Anfahrt entstandenen Mehrkosten zu ersetzen.
Der Anbieter braucht die versprochene Dienstleistung nicht mehr zu erbringen und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Vereinbarung eines Termins zweimal hintereinander nicht anzutreffen war.
Der Anbieter behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen.
Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann der Anbieter sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Der Anbieter verpflichtet sich in diesem Falle, den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers unverzüglich zurückzuerstatten.
Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware oder Dienstleistung von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Anbieters liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Maschinenschaden, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen außerhalb des Bereiches der BRD, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das eine Schadensersatzpflicht eintritt.
6. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf dem Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Die Ware wird dabei vom Anbieter nicht gesondert versichert. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Transportkosten übernommen hat.
Wird der Versand auf Wunsch der Käufer verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an den Anbieter trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware beim Anbieter.
7. Zahlung
Die Preisangaben in den Angeboten sind Netto. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuer– Erhöhung nach Erscheinen des Angebots erfolgen, ist die MOEWE Optical Solutions GmbH zur Berechnung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes berechtigt.
Der Kaufpreis oder die Vergütung ist gegen Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist. Bei wiederkehrenden Leistungen gerät der Auftraggeber mit der Zahlung ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Zahlungstermin versäumt.
Die Rückgabegebühren einer Banklastschrift durch den Auftraggeber oder dessen Bank trägt der Auftraggeber.
Im Verzugsfalle werden die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch den Anbieter anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Verpackung und Versandkosten
Für jede Bestellung berechnet der Anbieter einen pauschalen Versand– und Verpackungs– kostenanteil in Höhe von 10,00 EURO. Lieferungen über 10 kg, ins Ausland sowie auf inländische Inseln und Expresslieferungen werden gesondert berechnet.
Erfolgt die Zahlung per Nachnahme, berechnet der Anbieter dem Auftraggeber außerdem einen Gebührenanteil i. H. v. 5,00 EURO.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des
Anbieters, unabhängig vom Ablauf der Widerrufsfrist (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden daraus trägt der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
10. Gewährleistung
Die Gewährleistung folgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Beschreibungen sind möglich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler wegen Lieferumfang, Sachmängel, Falschlieferung und Mengenabweichungen zu überprüfen. Stellt er offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich gegenüber dem Anbieter schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so kann er gegenüber dem Anbieter keine Gewährleistungsansprüche wegen dieser Fehler mehr geltend machen.
Der Anbieter haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Auftraggeber verursacht wurde. Das gilt auch für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen. Die Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Auftraggeber bleibt davon unberührt.
Im Falle eines Mangels der Ware oder Dienstleistung ist der Anbieter nach seiner Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, so kann der Auftraggeber Rückgabe der
Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Artikels entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
11. Haftung
Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, gesetzlichen
Vertreter und leitenden Angestellten.
Die erweiterte Haftung gemäß 287 BGB wird ausgeschlossen.
Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Er haftet für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine für das Erreichen des Vertragszieles und die Erfüllung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde (Kardinalpflicht).
Ansprüche aus c. i. c. / pvv verjähren unbeschadet der vorstehenden Regelungen innerhalb von zwei Jahren.
Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12. Beschränkung des Absatzes
Dem Kunden ist es untersagt, von MOEWE Optical Solutions GmbH erworbene Ware aktiv an Kunden in der Stahlbranche (weltweit) zu vertreiben, da sich MOEWE Optical Solutions GmbH diese Kunden zum Direktvertrieb vorbehält. Hierunter fallen insbesondere die gezielte Ansprache einzelner Kunden im genannten Bereich durch Besuche, Schreiben, E-Mails, Anrufe oder sonstige Formen der direkten Kommunikation oder durch gezielte Werbung und Absatzförderung, offline oder online, beispielsweise durch Printmedien oder digitale Medien, einschließlich Online-Medien, Preisvergleichsdiensten oder Suchmaschinenwerbung, die auf Kunden in der Stahlbranche ausgerichtet sind, etc.
Das Recht zum passiven Vertrieb (insbesondere ein auf unaufgeforderte Anfragen einzelner Kunden zurückgehender Verkauf) bleibt hiervon unberührt.
Ferner ist es dem Kunden untersagt, die Ware gegenüber Händlern (Direktkunden des Kunden) nach Maßgabe des Vorstehenden aktiv anzubieten, sofern diese Händler nicht im Rahmen des Vertragsschlusses vom Kunden im gleichen Umfang wie in dieser Ziffer 12 beschrieben im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verpflichtet werden.
Stahlbranche umfasst in diesem Zusammenhang alle Produktionsschritte der Herstellung oder Veredelung von Stahlprofilen, Stahlrohren, Stahlplatten, Stahlstäben, Stahlbändern, Stahl- Walzdraht und Stahldraht oder anderer Rohmaterialien und Halbzeuge aller Qualitäten von Kohlenstoff-Stahl, Edelstahl, Elektrostahl und Stahllegierungen. Stahlbranche umfasst in diesem Zusammenhang nicht die Produktion oder Weiterverarbeitung von Fertigteilen aus Stahl und/oder die Verarbeitung von Granulaten, Pulvern etc. beispielsweise im Rahmen von 3D-Druckverfahren.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Ziffer 12 ist der Kunde verpflichtet, an MOEWE Optical Solutions GmbH eine Vertragsstrafe gemäß der nachfolgenden Regelung zu zahlen:
a) Falls der Kunde die von MOEWE Optical Solutions GmbH erworbene Ware aktiv in der Stahlbranche bewirbt, beträgt die Strafe pro Verstoß EUR 25.000,00.
b) Falls der Kunde die von MOEWE Optical Solutions GmbH erworbene Ware an Kunden in der Stahlbranche im Zuge des aktiven Vertriebs verkauft, beträgt die Strafe pro Verstoß EUR 50.000,00
c) Falls der Kunde die von MOEWE Optical Solutions GmbH erworbene Ware an Händler verkauft ohne diese entsprechend dieser Ziffer 12 zu verpflichten, beträgt die Strafe pro Verstoß EUR 25.000,00
Jede Zuwiderhandlung gilt – bei vorsätzlichen Verstößen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs – als gesonderter Verstoß. Die Vertragsstrafe ist für alle Fälle der Zuwiderhandlung begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe von EUR 250.000,00.
MOEWE behält sich ausdrücklich das Recht vor, weitere Ansprüche, einschließlich etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, geltend zu machen. Die vorgenannte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
13. Datenschutz
Der Anbieter erhebt vom Auftraggeber ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung notwendig sind. Er verpflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sowie diese mit ihm zumutbaren technischen und mechanischen Einrichtungen gegen den Zugriff Dritter zu schützen.
14. Abweichende Bedingung des Kunden
Für den Fall, dass der Kunde eigene „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verwendet, die von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der MOEWE Optical Solutions GmbH.
Abweichungen von diesen Lieferungs– und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn der
Verkäufer (Auftragnehmer) sie schriftlich bestätigt.
15. Haftungsausschluss
Die Angebote der MOEWE Optical Solutions GmbH und die darin enthaltenen Beschreibungen sowie Preisangaben wurden von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir eine Haftung für eventuelle Druckfehler, für technische Änderungen oder für die anhaltende Lieferfähigkeit nicht übernehmen.
Hinsichtlich Haftung sind weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadenersatz, vor allem für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn gegen die MOEWE Optical Solutions GmbH und seine Erfüllungs– und Verrichtungshilfen ausgeschlossen. Das gilt auch, soweit solche Ansprüche aus falscher Beratung, unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung oder positiver Forderungsverletzung hergeleitet werden.
16. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilwirksamkeit
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN–Kaufrechtes. Erfüllungsort ist Mittweida.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der Übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Prof. Dr.–Ing. André Streek, Sascha Klötzer, Robby Ebert
Geschäftsführer
MOEWE Optical Solutions GmbH
Stand 1.1.2023